Mittwoch, 31.03.2021

TVM- Auflagen und Bedingungen zum Spielbetrieb

Für den Tennissport und die Vereine bleiben die bisherigen allgemeinen Regelungen der Coronaschutzverordnung bestehen sofern die Inzidenzen von 100 in derbetroffenen Region nicht überschritten werden:

Tennis-Außenplätze können zu folgenden Zwecken geöffnet werden:

  • Einzelspiel für zwei Personen aus unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand) 
  • Doppelspiel für Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Hausständen (auch ohne Mindestabstand)
  • Bei einem Inzidenzwert von über 100 ändert sich folgendes:
  • Einzel, Einzeltraining und Doppel zwischen Personen des eigenen Hausstands mit nur einer Person aus einem zweiten Hausstand (älter 14 Jahre) [Grundlage: §2 (2) Nr. 1a].
  • Tennis-Einzeltraining für Kinder und Erwachsene
  • Tennis-Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren (die maximale Gruppengröße für Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote beträgt 20 Kinder mit maximal 2 Trainern / Aufsichtspersonen) bei Inzidenzen unter 100.
  • Bei Inzidenzen über 100 verringert sich die Anzahl der Kinder auf 10 zuzüglich 2 Trainern/Betreuern.
  • Der TVM rät hier von ab, die maximalen Grenzen auszureizen.
  • Für die Personen, die sich auf einer Sportanlage aufhalten, gilt grundsätzlich die Einhaltung eines Mindestabstands von 5m außerhalb der sportlichen Betätigung. Bei vereinseigenen Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein.
  • Gemeinschaftsräume, sowie Umkleiden und Duschen sind weiterhin geschlossen zu halten. Toiletten dürfen mit entsprechender Einhaltung von Hygienevorschriften geöffnet werden.
  • Die Nutzung von Indoor-Sporteinrichtungen (somit auch Tennishallen) ist weiterhin untersagt.

Der Landessportbund NRW fordert aber angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte nachdrücklich dazu auf,

- die Regeln strikt einzuhalten,

- unverändert vorsichtig zu agieren,

- unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.

Der Vereinssport ist jetzt gefragt, die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln. Lassen Sie uns gemeinsam beweisen, dass wir das können und dass Sportvereine ein Ort für sicheres Sporttreiben sind.

Die Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 18. April. Über Änderungen oder weitergehende Informationen informieren wir, sobald uns diese vorliegen.

 

 

THC Brühl e.V.
Tennis & Leichtathletik

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