Montag, 03.01.2022

Ab jetzt 2G+

Liebe Mitglieder, liebe Tennisfreunde und Nutzer unserer Tennishalle Brühl,

mit dem 28.12.2021 tritt die neue Coronaschutzversordnung des Landes NRW in Kraft, die auch Änderungen für den Tennissport beinhaltet.  Zusammengefasst bedeutet dies für alle Nutzer der Tennishalle Brühl:

  • Es gilt für alle 2G+ (auch für Geboosterte)

Ausnahmen:

  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren (benötigen NUR einen Test bzw. nur den Schülerausweis während der Schulzeit). In den Ferien (27.12.2021 - 09.01.2022) wird ein Test benötigt.

Jeder Abonnent, aber auch die Bucher der Einzelstunden, sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen gebuchten Plätze nur mit Spielern belegt werden, die die verschärften Regeln erfüllen.
Unabhängig hiervon sind die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren.
Das Tennisspielen wird nun sehr aufwendig, aber wenigstens können wir noch spielen. Daher bitten wir um strikte Einhaltung der Vorgaben.

 

Mit freundlichen Grüßen

THC Brühl e.V. – Tennis & Leichtathletik

Der Vorstand

 

THC Brühl e.V.
Tennis & Leichtathletik

Postfach 1926 • 50309 Brühl
kontakt@thcbruehl.de
+49 1577 3751953 (Vorsitzender)
+49  22 32 257 37 (Anlage / Gastronomie)