Freitag, 20.02.2026

Parken

Letzte Woche wurde ich vom Liegenschaftsamt der Stadt Brühl zu einem Gespräch, wegen andauernder Parkverstöße auf dem Zuweg zu unserer Anlage, zitiert.

Die Sachlage stellt sich wie folgt dar:

Bei dem Zuweg handelt es sich nicht um eine öffentliche Straße, sondern um ein Privatgrundstück im Eigentum der Stadt Brühl. Diese wird uns und den anderen Anliegern vertraglich zur Nutzung überlassen. Da es sich nicht um eine öffentliche Straße handelt, kann das Ordnungsamt auch nicht einschreiten und Fahrzeuge abschleppen lassen. Dieser, grundsätzlich einfach Weg, ausschließlich die Störer zur Kasse zu bitten, scheidet damit aus.

Es wurden bereits mehrere Hinweise und Parkverbotsschilder aufgestellt, die dauernd missachtet werden. Das Liegenschaftsamt der Stadt Brühl sieht bei weiter andauerndem Falschparken nur noch die Möglichkeit, die Zufahrt und somit das Falschparken mittels einer Schranke -wie vor Errichtung der Halle- zu verhindern, so dass das Fehlverhalten einzelner Falschparker zum Nachteil aller Nutzer würde.

Daher meine eindringliche Bitte:

Parkt bitte nur in den ausgewiesenen Parkflächen auf dem Parkplatz vor unserer Halle. Ansonsten sperrt die Stadt Brühl die Zufahrt mittels einer Schranke.

Vielen Dank

Marc Frommhold

THC Brühl e.V.
Tennis & Leichtathletik

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